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Welche Behandlungen sind zulässig?

Mineralwasser ist ein Naturprodukt und darf nicht verändert werden.

Das Recht lässt Ausnahmen zu:

  • Das Wasser darf filtriert und dekantiert werden, um Partikel wie Sand zu entfernen.
  • Vor dem Filtern oder Dekatieren darf das Wasser belüftet werden. Das bewirkt, dass unerwünschte Stoffe ausgefällt werden. So lässt sich Eisen und Mangan entfernen.
  • Es kommt vor, dass Wasser vor dem Abfüllen Sauerstoff zugegeben wird und es dann als levitiertes Wasser verkauft wird. Diese Behandlung gilt als Belüftung. Sie hat nur eine kurze Wirkung (siehe Sauerstoff und Kohlensäure).
  • Es ist zulässig, einem Mineralwasser natürliche Kohlensäure zu entziehen. Erlaubt ist auch die Zugabe eigener Quellkohlensäure oder fremder Kohlensäure.
  • Unzulässig ist es, Mineralwasser zu desinfizieren, zum Beispiel durch UV-Licht oder Pasteurisieren. Natürliches Mineralwasser muss an der Quelle einwandfrei sein.